HELFT UNSER HEIMAT!

Ich weiß, dass dieses Bild hier oben grausig ist! Es stammt von der Antiwindkraft-Bewegung Gegenwind-Vogelsberg.

Sollte es zum rücksichtlosen Ausbau der Windkraft auch hier im Harzer Land kommen, wird es ebenso viele - und noch viel mehr - tote Kraniche geben. NEIN!

 

Über unser Haus in Hüttenrode ziehen im Herbst und auch im Winter T a u s e n d e Kraniche. Oft können wir die jungen Kraniche direkt über unserem Ort piepsen hören. sie fliegen nur 20 Meter hoch. Da der Harz hier bei uns rund 300 Höhenmeter ansteigt, fehlt den Kranichen genau diese Flughöhe!

Für uns Hüttenröder ist es ein herrliches Naturschauspiel, für die Kraniche könnte es tödlich enden. Sie versuchen dann in Ortsnähe Thermik zu finden und wieder an Flughöhe zu gewinnen. So weit, so gut. Doch geht es nach dem Willen der Windlobby, sollen auf unserer Harzhochebene riesige Windkraftanlagen errichtet werden. Luft staut sich vor einem Windrad, dahinter (Lee) herrscht Unterdruck. Die Luft wird extrem verwirbelt, Thermik zerstört.

 

Dazu kommt: In dem hier oft starken Nebel sind die Anlagen für die Vögel unsichtbar!

Keine Chance für die herrlichen Vögel des Glücks! Und die Vogelschredder können fast 250m hoch sein.

 

Windkraftnutzung durch die WEA ist tödlich. Sie verwüstet die Landschaft, zerstört Natur und Gesundheit,  entwertet unsere Grundstücke. Sie ist unwirtschaftlich, sorgt für weniger Regen oder auch für manche Sturzflut und erhöht die Lufttemperatur.

 

Wir alle zahlen die Zeche! 

Die Bürgerinitiative "Schöne Harzer Heimat" hat ein Faltblatt mit gut recherierten Fakten erstellt. Obwohl es noch nicht ganz fertig ist, stellen wir es hiermit online. Bitte lesen, damit nicht hinter unser aller Rücken unsere Lebensgrundlagen für immer zerstört werden. Für uns alle!

 

Und übrigens! Hier geht es nicht nur um den Harz, sondern unserer aller Heimat & Mutter Erde.

 

Wer den Mut hat, findet hier Hinweise wo "Windpotentialflächen" in Sachsen- Anhalt zu finden sind (Datengrundlage Leibnitz- Universität von 2021). Diese Studie wurde vor dem Aushebeln des Bundesnaturschutzgesetzes gemacht...

 

Also Fakten lesen, selbst recherchieren und geht dann zu Euren Bürgermeistern und übergebt ihnen auch diese Recherchen. Fordert Sie auf, unsere Heimat zu schützen und zu erhalten. Es ist ja auch in ihrem Interesse- sie wohnen auch in unseren Gemeinden und würden genauso wie wir unter der industriellen Windenergiegewinnung leiden.
Die Bürgermeister und Abgeordneten sind unsere Vertreter und haben unseren Willen in die Tat umzusetzen  Wer dann noch die Kraft hat, liest bitte unten noch einen kleinen gesetzlichen Exkurs zur Kraft der Gemeinden zur Erinnerung für die gewählten Vertreter: (Suvbsidiaritätsprinzip, siehe unten nach dem Faltblatt)

Hier findet  ihr das Faltblatt -->

Download
Handzettel aktuell_04.05.23.pdf
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Artikel 28 GG:
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

 

(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.