HELFT UNSERer HEIMAT!

Ich weiß, dass dieses Bild hier oben grausig ist! Es stammt von der Antiwindkraft-Bewegung Gegenwind-Vogelsberg.

Sollte es zum rücksichtlosen Ausbau der Windkraft auch hier im Harzer Land kommen, wird es ebenso viele - und noch viel mehr - tote Kraniche geben. NEIN!

 

Über unser Haus in Hüttenrode ziehen im Herbst und auch im Winter T a u s e n d e Kraniche. Oft können wir die jungen Kraniche direkt über unserem Haus/Ort piepsen hören. sie fliegen nur 20 Meter hoch. Da der Harz zwischen Cattenstedt/Blankenburg bis zu uns rund 300 Höhenmeter ansteigt, fehlt den Kranichen genau diese Flughöhe!

Für uns Hüttenröder ist es ein herrliches Naturschauspiel, für die Kraniche könnte es bald tödlich enden. Sie versuchen in Ortsnähe Thermik zu finden und wieder an Flughöhe zu gewinnen. So weit, so gut. Doch geht es nach dem Willen der Windlobby, sollen auf unserer Harzhochebene riesige Windkraftanlagen errichtet werden. Luft staut sich vor einem Windrad, dahinter (Lee) herrscht Unterdruck. Die Luft wird extrem verwirbelt, Thermik zerstört. Mittlerweile wurden lt. Bauplanungsamt der Stadt Blankenburg, genau die Flächen, über denen die Kraniche aufsteigen und Höhe gewinnen, an die regionale Planungsgemeinschaft mit Bitte um Eignungsprüfung gemeldet. Was daran besonders schmerzt, ist die Tatsache, daß wir mindestens 4 mal genau diese Flächen der Verwaltung öffentlich als lebenswichtig für die Kraniche, benannt haben.

 

Dazu kommt: In dem hier oft starken Nebel sind die Anlagen für die Vögel unsichtbar!

Keine Chance für die herrlichen Vögel des Glücks! Und die Vogelschredder können über 250m hoch sein, demnächst vielleicht bis 300m!


Blick von der Terasse, hier fliegen die Kraniche zwischen 30 und 40m hoch.


 

Windkraftnutzung durch die WEA ist tödlich. Sie verwüstet die Landschaft, zerstört Natur und Gesundheit,  entwertet unsere Grundstücke und würde die unsere Lebensader, den Harztourismus (2.300 Millionen Umsatz im Jahr) ruinieren. Sie ist unwirtschaftlich, sorgt für weniger Regen oder auch für manche Sturzflut und erhöht die Lufttemperatur.

 

Wir alle zahlen die Zeche! 

Die Bürgerinitiative "Schöne Harzer Heimat" (zwischenzeitlich schon als Verein gegründet) hat ein Faltblatt mit gut recherierten Fakten erstellt. Bitte lesen, damit nicht hinter unser aller Rücken unsere Lebensgrundlagen für immer zerstört werden. Für uns alle!

Wer dann noch tiefgreifendere Informationen benötigt, findet diese im Kompendium. Dies ist auch hervorragend als Arbeitsgrundlage für Bürgermeister und Räte geeignet.

 

Und übrigens! Hier geht es nicht nur um den Harz, sondern unserer aller Heimat & Mutter Erde.

 

Wer den Mut hat, findet hier Hinweise wo "Windpotentialflächen" in Sachsen- Anhalt zu finden sind (Datengrundlage Leibnitz- Universität von 2021). Diese Studie wurde vor dem Aushebeln des Bundesnaturschutzgesetzes gemacht...

 

Also Fakten lesen, selbst recherchieren und geht dann zu Euren Bürgermeistern und übergebt ihnen auch diese Recherchen. Fordert Sie auf, unsere Heimat zu schützen und zu erhalten. Es ist ja auch in ihrem Interesse- sie wohnen auch in unseren Gemeinden und würden genauso wie unsere Natur mit allen ihren Geschöpfen und wir unter der industriellen Windenergiegewinnung leiden.
Die Bürgermeister und Abgeordneten sind unsere Vertreter und haben unseren Willen in die Tat umzusetzen  Wer dann noch die Kraft hat, liest bitte unten noch einen kleinen gesetzlichen Exkurs zur Kraft der Gemeinden zur Erinnerung für die gewählten Vertreter: (Suvbsidiaritätsprinzip, siehe unten nach dem Faltblatt) ud dann gibt es da. u.a. auch den Artikel 34 Grundgesetz. Dieser regelt die Haftung unserer Volksvertreter. Und wer sich die Mühe macht, findet noch viele weitere Artikel im Grundgesetz  die anscheinend nur wenig Beachtung finden (oder vielleicht unbekannt sind oder ignorierd werden?).
Auch der NABU hatte ein Rechtsgutachten in in Auftrag zum EEG 2023 gegeben. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass das EEG mit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen höheres, sprich EU Recht verstößt.
Das Gutachen finden Sie hier und nun auch noch einen OFFENEN BRIEF an unseren Bundeskanzler veröffentlich. Laut NABU vom 6.11.23 (Internetseite) ist der massive Eingriff in den Landschafts- und Naturschutz geprägt von wissenschaftliche Ignoranz, massive Einschränkungen, völkerrechtswidrig.Hier geht es zum OFFENEN BRIEF.

Der Verein ist politisch unabhängig. Die Mitglieder vereint das gemeinsame Streben um den Erhalt unserer aller Lebensgrundlagen und Heimat.  Der Verein zeigt auch fundierte Alternativen zu Windrädern auf. Jeder ist im Verein willkommen, egal welcher Religion oder Weltanschauung, Beruf oder Wohnort. 


Hier findet  ihr das Faltblatt -->

Download
Faltblatt_WK_pdf_fortlaufend_25.6.23 kom
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hier finden Sie den Telegramm Kanal :    https://t.me/schoene_harzer_heimat

und hier die Internetseite: harzer-heimat.de


hier nur ein kleiner Ausflug in die gesetze


Artikel 20a GG
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Artikel 28 GG:
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

 

(2) 1 Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

 

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.